Der saarländische Fachverband für Kunstpädagogik unterstützt den Leitgedanken der Inklusion, weist aber auf den im Kunstunterricht besonders erhöhten personellen und sächlichen Bedarf hin.
Im Rahmen der externen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Gesetze hat der BDK-Saarland wie folgt Stellung genommen:
Der BDK Saarland befürwortet und unterstützt den Leitgedanken der Inklusion im schulischen Bereich und sieht für Menschen mit Behinderungen besondere Entwicklungs- und Bildungschancen in der ästhetischen Bildung. Das Fach Bildende Kunst eröffnet im besonderen Maße individuelle und subjektorientierte Zugangsweisen zur Welt und zu sich selbst und kann durch die fachspezifischen Modi der Rezeption, Reflexion und Produktion wesentlich zum Erwerb rationaler und emotionaler Kompetenzen und zur Ichstärkung von Kindern und Jugendlichen beitragen.
Mit Blick auf die Ausführungsverordnung zum Gesetz legt der Verband nachdrücklich Wert auf die Feststellung, dass gerade in fachpraktischen Phasen des Kunstunterrichts ein auch gegenüber anderen Fächern deutlich erhöhter Betreuungsbedarf entstehen kann.