Die Länder sind in der schulischen Bildung verantwortlich für die künstlerischen Fächer. An den Hochschulen werden die künftigen Kunstlehrerinnen und Kunstlehrer ausgebildet. Die künstlerischen Schulfächer verlangen als Teil der Allgemeinbildung eine entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte mit spezifisch künstlerischen und kunstpädagogischen Inhalten, damit Bild‐ und Gestaltungskompetenz altersgerecht in einer didaktischen Struktur schrittweise erarbeitet, eingeübt und in der gezielten persönlichen Anwendung erfahren werden können.
Bundesweit werden aber Seiten‐ bzw. Quereinsteiger für den Regelunterricht im Fach Bildende Kunst eingestellt. Mit Blick auf die verschiedenen Qualifizierungsmodelle in den einzelnen Bundesländern ist festzustellen, dass diese dem Niveau der regulären Ausbildungsstandards bei Weitem nicht entsprechen. Sie unterlaufen die Anforderungen, die in den staatlichen Studien‐, Ausbildungs‐ und Prüfungsordnungen als verbindlich festgelegt und demokratisch legitimiert sind. Diese setzen eine jeweils eigenständige fachliche und pädagogische Kompetenz und Professionalisierung durch ein Fachstudium und Referendariat voraus.
Seiteneinsteiger zeigen unterschiedlichste Defizite, zum Beispiel in der bildnerisch-gestalterischen, fachwissenschaftlichen oder methodisch‐didaktischen Qualität.
Die Ministerien und Schulbehörden haben die Verantwortung und den Auftrag einen gesamtcurricular strukturierten qualifizierten Kunstunterricht für alle Schülerinnen und Schüler flächendeckend sicherzustellen und mit der Auslastung aller Kapazitäten an den Hochschulen und Schulen dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend akademisch und universitär ausgebildete Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen zur Verfügung stehen.
Der BDK – Fachverband für Kunstpädagogik e.V. fordert von den politisch Verantwortlichen und den nachgeordneten Behörden ihrer unmittelbaren Verantwortung gerecht zu werden.
Herbstreffen 2016 des BDK e.V.