Eine erste Stellungnahme des Vorstandes des BDK-Brandenburg
Dieser Rahmenlehrplan ist in unseren Augen ein wirklicher Rückschritt gegenüber den aktuellen Lehrplänen für die Grundschule und die Sekundarstufe I. In den Textteilen A+B wird ein extrem hoher Anspruch an die Institution Schule gestellt, ohne Aussagen darüber zu treffen, inwieweit personale, räumliche und materielle Ressourcen geschaffen werden, um dieses Utopia umzusetzen. Der Teil C letztlich verabschiedet sich von allen Fragen der Bildkompetenz und von wissenschaftspropädeutischen Ansätzen. Er gestaltet sich als ein Sammelsurium von beliebigen Inhalten, die wahlweise in allen Doppeljahrgangsstufen umsetzbar wären und ordnet scheinbare Konkretisierungen dazu, die die jeweilige Jahrgangszuordnung nicht zwingend erkennen lassen. Als wenig hilfreich sind die Niveaustufen zu den jeweiligen Kompetenzen anzusehen. Die formulierten Standards bleiben erschreckend allgemein und inhaltsleer. Viele Aussagen z.B. zur Stufe H könnten genauso gut in die anderen Stufen eingeordnet werden. Sprialcurriculare Ansätze sind nicht erkennbar.
Warum ist die Kompetenz der Rezeption (gezielte Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Kunstwerken) nicht mehr explizit aufgeführt? Stattdessen dominiert der Begriff der ästhetischen und künstlerischen Handlungskompetenz. Aber was genau soll unter ästhetischer Handlungskompetenz zu verstehen sein? Auf welchen Wegen sollen Schülerinnen und Schüler diese erreichen?
Verbindliches Wissen, Faktisches, konkrete Sachverhalte aus der Kunstgeschichte oder der Gegenwartskunst in Bezug zu den entwicklungspsychologischen Besonderheiten einer Doppeljahrgangsstufe, der Erwerb von Fachsprache; wo findet sich dies im Entwurfstext? Auf welcher Basis entwickeln Schülerinnen und Schüler komplexe Einsichten, wo wird dafür Wissen vermittelt? Allein die Befähigung: „…schöpferische Potentiale wahrzunehmen, wertzuschätzen einzusetzen und weiterzuentwickeln… .“ kann nicht ausschließliche Zielstellung von Kunstunterricht sein.
Kunstunterricht, der auf diese Weise die Besonderheiten seines Faches einbüßt, schafft sich selbst ab. Auf der Grundlage der hier dargelegten Kritikpunkte an der Qualität des Rahmenplanentwurfs, kann man sogar so weit gehen, zu behaupten, dass dies das beabsichtigte Ziel dieser Fassung sei. Was für eine Lehrerpersönlichkeit braucht man, um diese zusammengestellten Inhalte und „Konkretisierungen“ umzusetzen? Der Verzicht auf Fachprägendes und Verbindliches legt den Schluss nahe, dass hier versucht wird, das Profil des Faches soweit zu reduzieren, dass in Zukunft Jeder in der Schule diese Stunden geben könnte.
Aus unserer Sicht sollte es u.a. unter folgenden Aspekten unbedingt zu einer Überarbeitung kommen:
Konkretere Angaben zu den Fragen der Leistungsermittlung und –bewertung. Der zur Zeit gültige Grundschulplan z.B. ist dort sehr gut handhabbar.
Greifbarere Angaben zum Umgang mit der Bildenden Kunst bzw. der Kunstgeschichte.
Übernahme der Didaktischen Scheibe.
Verankerung der Forderung des Lernens an authentischen Orten (Museen, Galerien, Erinnerungsorte etc.)
Wir werden Schulwechsel innerhalb eines Schuljahres gehandhabt, wenn alle Inhalte, Verfahren, Techniken dieser extremen Offenheit, um nicht zu sagen Beliebigkeit, unterliegen?
Wir können die Kolleginnen und Kollegen nur ermuntern, sich mit diesem neuen Konstrukt auseinanderzusetzen und die Möglichkeit der Rückmeldung im Netz zu nutzen.
Der Vorstand des BDK-Brandenburg
Katja Frick (Vorsitzende)