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Wiederholungsveranstaltung 3: BDK-NRW-Workshop. Erik Schmittmann: „Figürliche Plastik der griechischen Antike“, Mittwoch, 2., und Donnerstag, 3. Dezember 2026 in Oelde

Beigetragen von uheinen in Aktuelles 1 Min. Lesezeit 30. Juni 2026

Dritte Wiederholungsveranstaltung wegen der großen Nachfrage…

Der BDK-NRW lädt ein zum

zweitägigen BDK-NRW-Workshop
Erik Schmittmann:
Die figürliche Plastik der griechischen Antike, und keine Angst vor Gips, Alabaster und Alginat
Verzahnung der Vorgaben zur Obligatorik ab 2028 (Künstlerisch gestaltete Phänomene als Konstruktion von Wirklichkeit in individuellen und gesellschaftlichen Kontexten in der figürlichen Plastik der griechischen Antike) mit der gestalterischen Praxis.

Mittwoch, 2. Dezember 2026, 9.00 bis 16.00 Uhr
und
Donnerstag, 3. Dezember 2026 , 9.00 bis 16.00 Uhr

Veranstaltungsort ist das Thomas Morus Gymnasium Oelde, https://www.tmg-oelde.de

Vier Fortbildungsschwerpunkte:

  • Gestalten mit Gips, Alabaster und Alginat – individuelle Erkundungen der Materialien.
  • Die Besonderheiten dreidimensionaler Kunstwerke – Ausprobieren von Unterrichtsmethoden zur Vielansichtigkeit, Materialität, Form und Oberfläche
  • Die figürlichen Plastiken der griechischen Antike als Ausgangspunkt für dreidimensionale Menschendarstellung in Europa – Zugänge zu Epochen und Stilen durch die Analyse von Menschendarstellungen aus sozialgeschichtlicher Perspektive.
  • Digitaler Reader mit kunsthistorischen Inhalten, Unterrichtsplanungen, Arbeitsblättern sowie digitalen Präsentationen zur Gliederung des Unterrichts.

Anmeldung
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung über dieses Online-Formular erforderlich:
https://bdk-online.info/nw/anmeldung_figuerliche_plastik_griechische_antike_wiederholungsveranstaltung3/

Die Anmeldegebühr beträgt 75,- Euro pro Person.
Für Mitglieder des BDK beträgt die reduzierte Anmeldegebühr 40,- Euro pro Person.

Bildnachweis: Archiv Erik Schmittmann

Bitte beachten Sie: Sollte eine Veranstaltung des BDK NRW aus irgendeinem Grund ausfallen, werden ggf. entrichtete Anmelde- oder Teilnahmegebühren erstattet. Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Begleitkosten können dagegen leider nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie ebenso: Der BDK bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern an seinen Veranstaltungen keinen eigenen Unfallversicherungsschutz.

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