Sophia Keller: Ausstellung von Schülerwerken? Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos der Schülerinnen und Schüler? Das ist rechtlich zu beachten!
Wir laden alle BDK-Mitglieder zur bundesweiten Online-Lecture am Mittwoch, den 03.12.2025 um 19.00 Uhr ein.
Für den Unterricht werden von Lehrkräften u.a. Bilder aus dem Internet heruntergeladen und auch Arbeitshefte kopiert. Dass dabei Urheberrechte zu beachten sind, ist bekannt.
Doch inwiefern muss das Urheberrecht beachtet werden, wenn Schülerinnen und Schüler im Kunstunterricht Werke angefertigt haben und diese im Schulgebäude ausgestellt werden sollen? Oder eine Veröffentlichung auf der Website der Schule geplant ist? Diese Fragen stellen sich ebenfalls auf die Benutzung von Werken, die durch eine KI erstellt wurden bzw. zu Werken, die einer KI zur Verfüng gestellt werden.
Daneben werden Schülerinnen und Schüler aber auch von Lehrkräften im Kunstunterricht fotografiert. Dabei stellt sich die Frage, was für die Aufnahme und Veröffentlichung der Fotos in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist.
Im Rahmen eines einstündigen Impulsvortrags werden die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Veröffentlichung von Schülerwerken sowie Fotos und Filmen von Schülerinnen und Schüler vorgestellt. Anschließend können gerne offene Fragen gestellt und besprochen werden.
Zur Person: Sophia Keller ist Juristin und arbeitet seit 2019 als selbstständige Referentin. Sie sensibilisiert Lehrkräfte in Fortbildungen zu verschiedenen Bereichen des Schulrechts. Dazu gehören alltägliche Problembereiche wie Aufsichtsrecht und Erziehungsmaßnahmen, aber auch Themen wie der Umgang mit Urheberrechten und Datenschutz in der Schule.