Der BDK-NRW lädt ein zum
zweitägigen BDK-NRW-Workshop
Erik Schmittmann:
Die figürliche Plastik der griechischen Antike, und keine Angst vor Gips, Alabaster und Alginat
Verzahnung der Vorgaben zur Obligatorik ab 2028 (Künstlerisch gestaltete Phänomene als Konstruktion von Wirklichkeit in individuellen und gesellschaftlichen Kontexten in der figürlichen Plastik der griechischen Antike) mit der gestalterischen Praxis.
Freitag, den 12. Juni 2026, 9:00 bis 16:00 Uhr
und
Montag, den 15. Juni 2026, 9:00 bis 16:00 Uhr
Gymnasium Haan, Adlerstraße 3, 42781 Haan
Vier Fortbildungsschwerpunkte:
- Gestalten mit Gips, Alabaster und Alginat – individuelle Erkundungen der Materialien.
- Die Besonderheiten dreidimensionaler Kunstwerke – Ausprobieren von Unterrichtsmethoden zur Vielansichtigkeit, Materialität, Form und Oberfläche
- Die figürlichen Plastiken der griechischen Antike als Ausgangspunkt für dreidimensionale Menschendarstellung in Europa – Zugänge zu Epochen und Stilen durch die Analyse von Menschendarstellungen aus sozialgeschichtlicher Perspektive.
- Digitaler Reader mit kunsthistorischen Inhalten, Unterrichtsplanungen, Arbeitsblättern sowie digitalen Präsentationen zur Gliederung des Unterrichts.
Anmeldung
Da die maximal Teilnehmerzahl erreicht ist, sind nur noch Einträge in die Nachrückliste möglich. Sobald ein Platz frei wird, rücken die auf der Nachrückliste Nächstplazierten in die Anmeldeliste nach und werden hierüber kurzfristig informiert.
Zum Eintrag in die Nachrückliste wurde ein Online-Formular bereitgestellt:
figürliche Plastik der griechischen Antike – Gestaltungspraxis
Die Anmeldegebühr beträgt 75,- Euro pro Person.
Für Mitglieder des BDK beträgt die reduzierte Anmeldegebühr 40,- Euro pro Person.
Die Anmeldung wird akzeptiert, sobald die Anmeldegebühr auf folgendem Konto eingegangen ist:
Kontoinhaber: BDK NRW
IBAN: DE39 2501 0030 0002 8703 04
BIC: PBNKDEFF
Bank: Postbank
Kennwort: Antike
Bildnachweis: Archiv Erik Schmittmann
Bitte beachten Sie: Sollte eine Veranstaltung des BDK NRW aus irgendeinem Grund ausfallen, werden ggf. entrichtete Anmelde- oder Teilnahmegebühren erstattet. Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Begleitkosten können dagegen leider nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie ebenso: Der BDK bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern an seinen Veranstaltungen keinen eigenen Unfallversicherungsschutz.