Ein Zwischenerfolg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Informationen aus dem Kultusministerium von Ltd.MR Präbst bestätigen den Zwischenerfolg des BDK e.V. und erweitern diesen um den bedeutsamen Hinweis zu den Freistellungsjahrmodellen….!
Mit kollegialen Grüßen,
Barbara Lutz-Sterzenbach
Landesvorsitzende BDK e.V. Bayern
Sehr geehrte Frau Dr. Lutz-Sterzenbach,
(…) In der Zwischenzeit wurde die aktuelle Situation geprüft und mit dem Hauptpersonalrat erörtert. Es sieht so aus, dass wir die von Ihnen kritisierten Maßnahmen schrittweise zurücknehmen können. Der erste Schritt im kommenden Schuljahr sieht so aus:
- Antragsteilzeiten werden bereits ab einer Minimalstundenzahl von 18 Wochenstunden (nicht wissenschaftlichen Unterrichts) gewährt. Im Schuljahr 2018/19 waren es noch 21 Wochenstunden.
- Freistellungsjahrmodelle: Die Regelung „Freistellungsjahrmodelle gemäß Art. 88 Absatz 4 können im Fach Kunst in der Regel nicht gewährt werden, wenn das Freistellungsjahr innerhalb der nächsten 4 Schuljahre erfolgen würde.“ wird aufgehoben.
Es bleibt nur folgende Einschränkung, die aber für alle Fächer gilt: „In allen Fächerverbindungen können Freistellungsjahrmodelle nicht genehmigt werden, deren Freistellungsjahr auf das Schuljahr 2025/2026 fällt.“ Ich hoffe, dass Sie dieser Zwischenlösung zunächst zustimmen können. (…)
Ministerialdirigent Präbst (per mail, 12. April 2019)