Der Landesverband NRW im BDK e.V. – Fachverband für Kunstpädagogik bietet eine Fortbildung zu den rechtlichen Grundlagen eines rechtssicheren Internetauftritts an, die speziell auf Fragen des Kunstunterrichts zugeschnitten ist.
Donnerstag, 5. Mai 2022, 18.00-20.00 Uhr (Videokonferenz)
Während des Distanzunterrichts sind Webseiten auch für manche Kunstlehrerinnen und Kunstlehrer zu einem wichtigen Medium geworden. Die Digitalisierung als Thema von Kunstunterricht rückt den Betrieb eigener Webseiten zusätzlich ins Blickfeld des Kunstunterrichts.
Was ist aber z.B. bei der Setzung von Cookies in rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen? In solchen und ähnlichen Fragen steht man als Kunstlehrerin oder Kunstlehrer aber meist recht ratlos da. Wer von uns kennt sich schon damit aus, daß hier neben den neuen Regelungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) auch das Telemediengesetz (TMG) sowie weitere datenschutz- und urheberrechtliche Vorschriften zu beachten sind?
Anhand praktischer Beispiele werden in der Fortbildung daher in kompakter und digitaler Form die wichtigsten Bausteine für den rechtssicheren Betrieb eines schulischen Internetauftritts vorgestellt.
Als Referent konnten wir Julius N. Herbst gewinnen. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Referent und Autor für den Bereich des Datenschutzrechts sowie des Schulrechts arbeitet er regelmäßig mit Frau Sophia Ch. Keller zusammen, die neulich für den BDK-Landesverband NRW zwei Fortbildungen zu Urheberrecht und Datenschutzrecht durchgeführt hat, die von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als außerordentlich informativ und lohnend wahrgenommen wurden.
Um Ihnen den Zugangslink für die Videokonferenz zusenden zu können, benötigen wir spätestens bis zum 3. Mai 2022 Ihre Anmeldung hier: https://bdk-online.info/nw-de/Formulare/online-anmeldung-recht-website/
Der Zugangslink (Zoom) wird nach der Anmeldung zugesandt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.