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Mitteilung Lehrkräftebildungsgesetz

Beigetragen von redaktionsh in Aktuelles 1 Min. Lesezeit 11. Juli 2014

Am 10. Juli hat der Landtag das neue Lehrkräftebildungsgesetz verabschiedet. Damit wird die Ausbildung der künftigen Lehrkräfte den veränderten Bedingungen des schleswig-holsteinischen Schulsystems angepasst. Darin wurde u.a. festgelegt, dass zukünftige Lehrkräfte „Orientierungs- und Fachpraktika in der Bachelorphase, ein Praxissemester in der Masterphase […]

[absolvieren und dass – Anm. d. Verf.]

alle Lehramtsstudierenden bereits während ihres Studiums Basisqualifikationen in den Themenbereichen Heterogenität, Inklusion, Deutsch als Zweitsprache und Medienkompetenz erwerben müssen […]1.

Für das Fach Kunst ergeben sich aus dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz Konsequenzen für die Universitäten Kiel und Flensburg. Neu in Flensburg ist, dass ein Sekundarstufe-II-Studium neben 10 anderen Fächern auch im Fach Kunst möglich sein wird.

Der BDK-SH hat im Vorfeld der politischen Entscheidung in einer Stellungnahme gegenüber der Ministerin Prof. Dr. ‚Wara‘ Waltraud Wende auf die notwendigen fachlichen Diskussionen im Kontext der Reformbestrebungen aufmerksam gemacht, die ein enges Gefüge von Kunst-Praxis, Fachdidaktik und Kunstgeschichte erfordern. Im Rahmen eines Gespräches mit dem Staatssekretär Herrn Fischer und Vertretern der Universitäten wurden Qualitätsmerkmale der neuen Studienstrukturen diskutiert und die weitere Beteiligung des BDK-SH an künftigen Diskussionsrunden zur Konzeption des Studienganges seitens des Ministeriums begrüßt.

Der Vorstand des BDK-SH                                                                                        

1 Ausführliche Informationen finden Sie unter: http://www.schleswigholstein.de/Bildung/DE/Schwerpunkte/Lehrkraeftebildungsgesetz      /Lehrkraeftebildungsgesetz_node.html

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