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Nadelöhr Einführungsphase

Beigetragen von redaktionni in Aktuelles 3 Min. Lesezeit 3. März 2017

Kunst in der Einführungsphase nach dem neuen Erlass VO-GO 8/2016
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (SVBl 9/2016, S. 533):

Ab dem Schuljahr 2018/19 stehen für die Fächer Kunst und Musik (bzw. Darstellendes Spiel) statt bisher vier nur noch zwei Fachstunden zur Verfügung.

Die Kultusministerin begrenzt die Stundentafel auf 30 Wochenstunden. Unsere Proteste, Petition und Einwände blieben unberücksichtigt. Die Fachgruppen sind nun gezwungen, die musischen Fächer mit dem halbierten Stundenpool zu versorgen.

Entsprechend ihres Schulprofils, ihrer Tradition von Prüfungsfachwahlen und Schwerpunktfachkursen müssen die Schulen die Vorgaben umsetzen:

Folgende Modelle der Unterrichtsorganisation sind denkbar: „Die Schülerin oder der Schüler kann ein Fach für die gesamte Einführungsphase wählen oder für das zweite Schulhalbjahr ein anderes Fach als im ersten Schulhalbjahr.“ (SVBl 9/2016, S. 533)

Möglichkeiten*    
Kunst und Musikganzjährig einstündig
Kunst und Musikepochal zweistündig
Kunstganzjährig zweistündig
Musikganzjährig zweistündig

(* wegen der Übersichtlichkeit wird hier Darstellendes Spiel nicht genannt.)

Hier ist nicht nur Kreativität in der Planung der Unterrichtsorganisation gefordert. Jedes Modell hat Auswirkungen, insbesondere auf die mögliche Anwahl des künstlerisch-musischen Prüfungsfaches: Bei dem epochal organisierten Unterricht wird das Fach, das im zweiten Halbjahr erteilt wird, deutlich benachteiligt. Denn während das Fach des ersten Halbjahres bis zu 20 Doppelstunden Fachunterricht hat, werden im zweiten Halbjahr bereits nach sechs bis acht Doppelstunden Fachunterricht die Prüfungsfächer für die Qualifikationsphase angewählt. Praktische und theoretische Unterrichtserfahrungen in dem Fach des zweiten Halbjahrs fehlen ebenso wie Erfahrungen mit dem neuen Format Klausur. Vor diesem Hintergrund werden die Schülerinnen und Schüler wahrscheinlich das Fach des zweiten Halbjahres kaum als Prüfungsfach anwählen.

Übrigens bleibt die Bedingung: ein Fach, das als Prüfungsfach gewählt wird, muss mindestens ein halbes Jahr belegt worden sein.

Deutlich benachteiligt werden auch die Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel das Modell Kunst ganzjährig zweistündig wählen. Sie erhalten keinen Unterricht in dem anderen musischen Fach (Musik bzw. Darstellendes Spiel), müssen es jedoch in der Qualifikationsphase zwei Kurshalbjahre als Belegverpflichtung anwählen, wenn sie Kunst auf erhöhtem Anforderungsniveau anwählen wollen.

Beratung und Aufgabe der Fachkonferenz
Eine zufriedenstellende Lösung für das Fachangebot der musischen Fächer wird es mit dieser Stundentafel nicht geben können!
Bereits ein Jahr vor Eintritt in die Einführungsphase müssen die Schülerinnen und Schüler über fachliche Anforderungen und Inhalte sowie über die Organisation des Fachangebots informiert werden, um klare Wahlentscheidungen treffen zu können.
Die Fachkonferenzen haben die Aufgaben
–    das Fachangebot in Absprache mit der Schulleitung zu organisieren,
–    dabei auch die Tradition der Prüfungsfachwahl zu berücksichtigen und
–    Informationen über fachliche Inhalte und Anforderungen der Fächer Kunst und Musik (bzw. Darstellendes Spiel) für Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Jahrgangs zu erstellen.

Wahlpflichtkurs statt 2. Fremdsprache
In dem Erlass wird die Möglichkeit des Wahlpflichtkurses statt der Belegung der 2. Fremdsprache angeboten. Darin heißt es, dass im Grundsatz alle Schülerinnen und Schüler die 2. Fremdsprache belegen. Abweichend davon kann auf Beschluss des Schulvorstandes Wahlpflichtunterricht angeboten werden. Der Wahlpflichtkurs kann aus zwei der naturwissenschaftlichen, gesellschaftlichen oder musisch-künstlerischen Fächer gebildet werden. Diese teilen sich die drei Wochenstunden während der Einführungsphase. Die Schülerinnen und Schüler, die das sprachliche Profil anstreben, können keinen Wahlpflichtkurs belegen, da sie die zweite Fremdsprache weiterführen müssen.

Mit dem begrenzten Stundenpool kann die im Kerncurriculum Kunst der gymnasialen Oberstufe geforderte Funktion der Einführungsphase als Gelenkstelle für alle Schülerinnen und Schüler nicht hinreichend erfüllt werden.
Die Funktion der Einführungsphase ist zum Beispiel
– auf Unterricht in der Qualifikationsphase vorbereiten
– Prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen erweitern, festigen und vertiefen
– Grundlagen des kunst- und wissenschaftspropädeutischen Arbeitens erwerben
– begründete Wahlentscheidungen ermöglichen
– eigene Konzepte für bildnerische Problemlösungen selbstständig erstellen
– das Unterrichtsprinzip Werkstatt kennenlernen
– einen vergleichbaren Lernstand trotz Heterogenität anstreben

Die Forderung nach Erhöhung der Stundenzahl für die musisch-künstlerischen Fächer bleibt bestehen, um die Abiturfächer Kunst und Musik (bzw. Darstellendes Spiel) auch zukünftig abzusichern und so den Auswirkungen des durch die neue Stundentafel bedingten Nadelöhrs Einführungsphase zu entgehen.

Der BDK, Fachverband Kunstpädagogik Niedersachsen, nimmt gerne Ihre Anfrage, Rückmeldung oder Impulse entgegen.

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