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Hinweise zu Urheberrecht und Datenschutzrecht im Kunstunterricht

Beigetragen von redaktionnw in Aktuelles 2 Min. Lesezeit 1. Dezember 2022

Im Februar 2022 fand eine Online-Fortbildung des Landesverbandes NRW im BDK e.V. Fachverband für Kunstpädagogik mit der Referentin Sophia Ch. Keller (www.keller-schulrecht.de) zum URHEBERRECHT UND DATENSCHUTZRECHT IM KUNSTUNTERRICHT statt.

Das Programm der zweiteiligen Fortbildung umfaßte zentrale Fragen des Datenschutzes und Urheberrechts, die im Alltag des Kunstunterrichtes relevant sind. So ging es etwa um die Nutzungsbedingungen der Inhalte von Internet-Plattformen und Mediatheken, von Unterrichtswerken (z.B. Arbeitsheften, Schulbüchern), um die öffentliche Darstellung von Unterrichtsergebnissen und insgesamt um die rechtlichen Bedingungen der Erstellung, Speicherung, Bearbeitung von Foto-, Film-, Tonaufnahmen im und für den Unterricht. Anhand prägnanter Fallbeispiele führte Sophia Keller sehr anschaulich durch die komplexen Fragen und Zusammenhänge und steigerte die bereits fachlich fundierte Sensibilität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Umgang mit Bild- und Datenmaterial. Angesichts der rechtlichen Vorgaben ergab sich dabei in mancher Hinsicht auch eine gewisse Ernüchterung gegenüber einem didaktisch oft zwar attraktiv erscheinenden, urheberrechtlich und datenschutzrechtlich aber oftmals unzulässigen Einsatz von Foto-, Film- und Tonaufnahmen.

Aus dem gemeinsamen Nachdenken ergab sich auch, daß Urheberrechtsfragen immer schon konstitutiv waren für das System Kunst und für das Verständnis davon, was Kunst und wer Künstlerin oder Künstler ist. Das Urheberecht selbst kann daher auch ein wesentlicher Fachgegenstand des Kunstunterrichts sein. Folgender kunsthistorische Aufsatz zu einer Urheberrechtsfrage rund um Albecht Dürer kann hierzu vielleicht konkrete Anregung geben:
Grischka Petri: Der Fall Dürer vs. Raimondi. Vasaris Erfindung, in: Fälschung – Plagiat – Kopie. Künstlerische Praktiken in der Vormoderne, hrsg. von Birgit Ulrike Münch, Andreas Tacke, Markwart Herzog und Sylvia Heudecker, Petersberg 2014, S. 52-69. Die PDF-Datei kann hier kostenfrei heruntergeladen werden: http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/4284/
Fachlich anbindbar wäre das etwa an ein Unterrichtsprjekt wie dieses: Lars Zumbansen: Ein gutes Bild abgeben. Dürers Selbstbildnis als Visitenkarte, in: Kunst+Untericht 417-418, 2017, S. 15-26. https://www.friedrich-verlag.de/kunst/historische-kunst/ein-gutes-bild-abgeben-4494 (kostenpflichtiger Download beim Friedrich-Verlag).

Für die eigenständige Beschäftigung mit Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts haben wir einige relevante Quellen zusammengestellt:

Broschüre: Datenschutz an Schulen in NRW. Handreichung für Schulen
https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/_Medienberatung-NRW/Publikationen/Datenschutz_Schulen_NRW_2019.pdf

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datensicherheit-und-Datenschutz/

CC-Lizenzen im Schulkontext NRW
https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Datensicherheit-und-Datenschutz/CC-Lizenzen/

Die CC-Lizenzen im Überblick – Welche Lizenz für welche Zwecke?
https://wb-web.de/material/medien/die-cc-lizenzen-im-uberblick-welche-lizenz-fur-welche-zwecke-1.html

Nutzungsrechte einräumen
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/nutz/einf/
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/nutz_intra/einwilligung_nutzungsrechte_intranet.pdf

Mustervertrag für die Übertragung von Nutzungsrechten
https://www.urheberrecht.de/wp-content/uploads/muster-nutzungsvertrag.pdf

Die Ansprechpersonen der Bezirksregierungen und
die behördlichen Datenschutzbeauftragten für die öffentlichen Schulen in NRW
https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datensicherheit-und-Datenschutz/Datenschutzbeauftragte/Schulen/

Handreichung zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) aus Brandenburg, inkl. diverser Muster zur Übertragung von Nutzungsrechten etc.
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/handreichung_zur_umsetzung_der_datenschutz-grundverordnung.pdf

Whitelist
https://meinedaten-meinerechte.de/echte-alternativen/

Bildnachweis

Banksy – Rat Photographer
„I, the copyright holder of this work, release this work into the public domain. This applies worldwide. In some countries this may not be legally possible; if so: I grant anyone the right to use this work for any purpose, without any conditions, unless such conditions are required by law.“
(Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Banksy_-_Rat_Photographer.jpg)

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