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Antrag der Grünen an Landtag

redaktionbw in Aktuelles 4 Min. Lesezeit 14. Januar 2011

Die Bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Frau Renate Rastätter, hat an den baden-württembergischen Landtag, bzw. die Landesregierung einen Antrag gestellt, Anspruch und Praxis des Kunstunterrichts in Baden-Württemberg zu untersuchen.  Das Dokument ist eine öffentliche Drucksache des Landtages (Nr. 14/7513). Mit einer Antwort müsste nach Angaben von Frau Rastätter in ca. drei Wochen zu rechnen sein.

Der Antrag im Wortlaut 

Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE

KM        Anspruch und Praxis des Kunstunterrichts in Baden-Württemberg

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen,

zu berichten,

  1. welche grundlegende Weiterentwicklung der Kunstunterricht durch die Einführung der neuen Bildungspläne im Jahr 2004 an den einzelnen Schularten erfahren hat, einschließlich der Anzahl der Stunden in den Kontingentstundentafeln der einzelnen Schularten für den Kunstunterricht (auch innerhalb der Fächerverbünde, sowie bei den Kunstprofilgymnasien) im Vergleich zu den Stundentafeln der Bildungspläne von 1994;
  2. in welchem Umfang Kunstunterricht an den einzelnen Schularten ausfällt oder fachfremd an den einzelnen Schularten erteilt wird und wie sie künftig sicherstellen möchte, dass der Kunstunterricht vollständig sowie durch ausgebildete Kunsterzieherinnen und Kunsterzieher erteilt wird;
  3. inwieweit ihr Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die Qualität des Kunstunterrichts bzw. das Erreichen der Bildungsstandards im Fächerverbund „Musik-Sport-Gestalten“ (MSG) nicht gesichert werden können;
  4. inwieweit sie dazu bereit ist, den Fächerverbund Musik – Sport – Gestalten (MSG) angesichts der seit Jahren vorgebrachten Kritik aller Fachverbände vor allem der Musik, aber auch des Sports und der Kunst in der neuen Werkrealschule zugunsten der Wiederherstellung eigenständiger Fächer wieder aufzulösen;  
  5. welche Erkenntnisse ihr sechs Jahre nach der Einführung des Fächerverbundes MeNuK (Mensch – Natur – Kunst) über das Erreichen der Bildungsstandards der ästhetischen Bildung vorliegen und inwieweit der Fächerverbund zeitnah evaluiert und weiterentwickelt oder verändert wird;
  6. wie viele Fortbildungsangebote sowie besondere Qualifizierungsbausteine es für das Fach Kunst in den letzten zwei Jahren gegeben hat, aufgeschlüsselt nach Schularten, Teilnehmerzahlen sowie Zielgruppe (etwa Qualifikationsbausteine für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte);
  7. inwieweit sie beabsichtigt, die Förderung der Jugendkunstschulen zu verbessern sowie die Kooperation von Schulen und Jugendkunstschulen zu vergrößern und auszubauen;
  8. welchen Stellenwert die Kunstprofilgymnasien für sie haben und inwieweit sie neben diesem Angebot für besonders motivierte Schülerinnen und Schüler Bedarf für die zusätzliche Förderung von künstlerisch hochbegabten Schülerinnen und Schülern sieht, wie das bei sportlich hoch begabten Schülerinnen und Schülern der Fall und bei musikalisch hochbegabten Schülerinnen und Schüler geplant ist.

25.01.2011

Rastätter, Sckerl, Neuenhaus, Lösch, Walter, Schlachter, Lehmann GRÜNE

Begründung

Künstlerische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil allgemeiner Bildung. In allen Bereichen der Bildenden Kunst, in Film, Fotografie, neuen Medien, Design, Architektur, Landschafts- und Stadtplanung sowie verwandten Disziplinen vermittelt sie kulturelle Schlüsselkompetenzen. Sie befähigt junge Menschen, Kultur kennen und schätzen zu lernen, selbst mitzugestalten sowie am kulturellen Leben teilzuhaben. Künstlerische Bildung fördert die Entdeckung und Entwicklung der persönlichen Potenziale und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Der schöpferische Umgang mit Kunst und Kultur befähigt und ermutigt sie, neue Welten zu entdecken, sich damit auseinanderzusetzen und sie aktiv zu gestalten. Dadurch werden sie auch befähigt, sich anderen Lern- und Lebensbereichen ohne Vorurteile zu nähern. Künstlerische Bildung fördert somit die soziale und kreative Kompetenz. Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen leisten damit elementare Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Integrationsfähigkeit.

Seit der ersten PISA-Studie wird Bildungserfolg immer stärker auf den Erwerb der Kernkompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache verengt. Dadurch besteht die Gefahr, dass der hohe Stellenwert der kulturellen Bildung junger Menschen nicht mehr genügend wahrgenommen wird. Zwar gibt es keine Schule, die sich nicht mit den künstlerischen Werken ihrer Schülerinnen und Schüler schmückt, dennoch liegen den Antragstellern viele kritische Rückmeldungen vor, dass vor allem an vielen Grundschulen und Haupt- sowie Werkrealschulen aber auch Realschulen davon ausgegangen wird, dass Kunst – im Gegensatz zu anderen Fächern – von jeder Lehrkraft unterrichtet werden kann. Da es sich an Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen sehr häufig um kleine Schulen handelt, kann oft nicht einmal eine Kooperation mit einer ausgebildeten Kunstlehrkraft gebildet werden. Seit Einführung der neuen Fächerverbünde werden die Fächerverbünde MeNuK (Mensch, Natur und Kunst) und MSG (Musik-Sport-Gestalten) kritisiert.

Häufig wird dadurch der Fachlehrermangel verschleiert. Während bei MeNuK vor allem die Einbeziehung des Faches Musik und die Defizite bei der Umsetzung der ästhetischen Bildungsziele kritisiert werden, wird beim Fächerverbund MSG die komplette Auflösung gefordert. Deshalb können die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht nachvollziehen, dass trotz einmütiger Kritik von allen Fachverbänden sowie Schulleiterinnen und Schulleitern, Eltern und Lehrkräften am Fächerverbund MSG bei der Einführung der neuen Werkrealschule festgehalten wurde. Mit diesem Antrag soll deshalb erreicht werden, wie Anspruch und Praxis des Kunstunterrichts übereinstimmen und wie die Perspektiven des Kunstunterrichts aussehen.

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